Wappen von Namensvettern auch redende; allein aus dieser Ähnlichkeit auf eine Verwandtschaft der verschiedenen Familien zu schließe, wäre voreilig. Denn was lag bei unserem Namen näher, als im Wappenbild auf ihn Bezug zu nehmen?
So ist also jeder Versuch, auf irgend einem Weg, etwa auf Grund der Namensform oder des Wappens, von unserer Familie zu anderen deselben Namens eine Brücke zu schlagen, vorläufig vergeblich gewesen. Als es sich daher nach dem Krieg und der Inflationszeit darum handelte durch persönliche Fühlungsname, vor allem durch Sippentage, die Verwandten enger zusammenzuschließen und eine Art Familienverband anzubahnen bestand von vornehinein kein Zweifel darüber, wer dazu gehöre, und es war nicht wie so bei manchem Familienfest, bei dem man nicht weiß, wo man mit der Einladung anfangen und wo auhören soll. Vielmehr war klar : in Betracht kommen nur die Nackommen des gemeinsammen Ahnherrn Johann Georg Häberlen und deren Angehörige, diese aber auch alle und ohne Ausnahme.
Aber selbst in diesem, dem Verwandtschaftsgrad nach eng begrenzten Kreis war das Bewustsein der Stammeszugehörigkeit und der Sinn für Blutsverbundenheit nicht überall in gleichem Maße vorhanden. Es wird ja in der Regel so sein, daß es weniger die Jugend ist als das reifere und vor allem das schon vorgeschrittene Alter, das den verwandt schaftlichen Beziehungen nachzugehen und sie zu pflegen sucht. Daß aber eine solche Pflege des Sippentums nicht lediglich eine eitle Liebhaberei ist, sondern daß sie vielmehr einen gemeinschaftbildenden Dienst am Volk bedeutet, das ist eine Erkenntnis, die als wertvolles nationalsozialistisches Gedankengut erst so recht in unseren Tagen sich mehr und mehr durchsetzt.
Doch hat es in unserer Verwandtschaft nie ganz an solchen gefehlt, die es sich angelegen sein ließen, das Gefühl der Zusammengehörigkeit zu wecken und lebendig zu erhalten. Hier ist es in erster Linie zu nennen der Begründer der sog. Gaildorfer Linie, Gerichtsnotar August Häberlen (VIII,3), dessen Forschertätigkeit uns den ersten Stammbaum vom Jahr 1865 geschenkt hat. Dieses wichtige Dokument, das, wie es scheint, lange Zeit wenig bekannt war, wurde dann der weiteren Verwandtschaft durch den Sohn seines Verfassers zugänglich gemacht, durch den schon erwähnten Schultheiß Karl Häberlen (IX,18) in Calmbach, dem wir auch das